Antrag: Änderung zur Elternbeitragssatzung des Kinderbildungsgesetzes

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.11.2008

An die Vorsitzende des
Jugendhilfeausschusses
Frau Petra Schoppe
Stadt Meerbusch

40667 Meerbusch

Per Fax Nr. 02132/916-320 und E-Mail

Meerbusch, 11.11.2008




Antrag zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18. November 2008
Änderung zur Elternbeitragssatzung des Kinderbildungsgesetzes


Sehr geehrte Frau Schoppe,

hiermit beantragt die FDP-Fraktion, der Ausschuss möge beschließen, die Elternbeitragssatzung des KiBitz nach dem Düsseldorfer Modell innerhalb von zwei Jahren umzusetzen.

Begründung:
Die Stadt Meerbusch hat den höchsten Anteil an älterer Bevölkerung im Rhein-Kreis-Neuss. Daher ist es sehr wichtig für die Stadt, dass sich möglichst viele junge Familien hier ansiedeln. Ein wichtiges Kriterium ist dabei, ein gutes und bezahlbares Angebot im Kindergarten- und Schulbereich vorzuhalten. In Meerbusch liegt der Anteil der Elternbeiträge an den Kosten der Kindergarteneinrichtungen zwischen 21 und 23%, das Land geht von einem Kostendeckungsgrad von 19% aus.

Düsseldorf wird für seine Initiative, die Elternbeiträge insbesondere für Eltern mit mittlerem Einkommen zu senken, gelobt, nach unserer Meinung zu recht. Auch wir wollen eine kinderfreundliche Kommune sein. Immer mehr setzt sich auch die Erkenntnis durch, dass die frühen Lebensumstände der Kinder ihr späteres Leben prägen. Frühe Förderung, insbesondere auch für benachteiligte Kinder, ist deshalb oberstes Gebot. Es ist deshalb angebracht, dass wir uns unserem großen Nachbarn anschließen, der die Einkommensgrenze für einen beitragsfreien Kindergartenbesuch auf 24.542,- € gesetzt hat.

Mit freundlichen Grüßen

 

 
Gesine Wellhausen
(Fraktionsvorsitzende)

Anlage
Düsseldorfer Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder