Antrag: Bebauungsplan 266, Meerbusch-Osterath „Ostaragelände"

Sitzung des Planungs- und Liegenschaftsausschusses am 19.01.2010

An den Vorsitzenden
des Ausschusses für Planung,
Wirtschaftsförderung, Liegenschaften
Herrn Leo Jürgens
Stadt Meerbusch

40667 Meerbusch

Meerbusch, den 15.12.2009



Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften am 19. Januar 2010 - Bebauungsplan 266, Meerbusch-Osterath „Ostaragelände“


Sehr geehrter Herr Jürgens,

die FDP–Fraktion beantragt,

für die zukünftige städtebauliche Entwicklung in Osterath Leitlinien zu beschließen, welche es ermöglichen, eine nachhaltige Entwicklung des Standortes sicherzustellen. Diese Leitlinien sollen bei der Bauleitplanung und in dem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag umgesetzt werden.

Vorab: Nachhaltiger Städtebau verfolgt im wesentlichen folgende Ziele:
           

  • Energie effizient nutzen - Klima schützenMobilität sichern – Umwelt schonen
  • Gesund produzieren – gesund ernähren
  • Demografischen Wandel gestalten
  • Alte Strukturen verändern – neue Ideen entwickeln
  • Innovative Unternehmen ansiedeln – erfolgreiche Wirtschaft ermöglichen
  • Flächeninanspruchnahme vermindern  


Für die städtebauliche Entwicklung auf dem Ostaragelände in Osterath werden deshalb folgende Leitlinien beschlossen:

1. Energie soll vorrangig durch Eigenproduktion erzeugt werden.

Erläuterung:
Hierzu können solare Energieerzeuger auf den Dächern sowie die Nutzung von Grünabfällen und so genanntes „Schwarzwasser“ aus der Hausentwässerung in einer Biogasanlage dienen. Durch optimale Gebäudedämmung (Passivhausstandard) wird der Energiebedarf für Wärme minimiert. Durch lokale Erzeugung und Verteilung (beispielsweise zusätzlich durch BHKW ) entfallen  Transportverluste weitgehend.

2. Mobilität basiert im wesentlichen auf Fuß, Rad und ÖPNV. Die Nutzung des Pkw bleibt möglich.

Erläuterung:
Durch die Anordnung von Pkw-Stellplätzen am Siedlungsrand kann der Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Verkehrsmitteln reduziert werden. Die Anfahrt mit dem Pkw bis zur Wohnung bleibt aber möglich. Durch eine geänderte Stellplatzsatzung ist die bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplatzzahl zu reduzieren. Durch Anordnung der wichtigsten Versorgungseinrichtungen vor Ort können Fahrten weiter reduziert werden. Wenn deren Stellplatzzahl gering bleibt, unterbleibt Verkehrszuwachs durch angezogenen Verkehr.

3. Sicherung der Nahversorgung und Erhaltung und Förderung hoher Diversität im Nahrungsangebot.

Erläuterung:
Diversität des Warenangebots vor Ort sichert und fördert Arbeitsplätze und verbessert die lokale Zufriedenheit. Siedlungsgebiete sollten jeweils bedarfsangemessene zentrale Einrichtungen besitzen, aber auch die hausnahe und häusliche Erwerbstätigkeit ermöglichen. Das schließt andererseits Verbrauchermärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm aus.

4. Diversifizierung im Wohnungsangebot

Erläuterung: Nicht nur durch unterschiedliche Lebens- und Wohnmilieus, sondern auch durch unterschiedliche Lebenssituationen sowie Altersgruppen wird das Wohnbedürfnis immer unterschiedlicher. Neue Wohnformen sollen sowohl die Flexibilität vor Ort fördern als auch effizient mit Wohnraum umgehen. Wichtig sind verschiedene Angebote für ältere Menschen sowie für Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen – ohne das Angebot für Familien zu vernachlässigen. Zu den Angeboten sind nicht nur die baulichen Figurationen, sondern auch die finanziellen Konzepte zu zählen Dies können neben Erwerb und Miete auch genossenschaftliche Modelle sein.

5. Nachhaltiges Siedeln: Der Materialkreislauf soll soweit als möglich geschlossen werden können.

Erläuterung:
Die Nachhaltigkeit wird  durch Verwendung weitgehend regenerativer Materialien erreicht. Dies kann beispielsweise durch Holzbauweise geschehen. Wird Holz lokal produziert und verarbeitet, entstehen auch lokale Wertschöpfungen, die die Lebensqualität in der Region erhöhen. Neben der Energieversorgung ist die Wasserverwendung ein wesentliches Kriterium. Durch Regenwassernutzung und –versickerung vor Ort wird der Aufwand für die Aufbereitung und Verteilung reduziert. Die bei einer „Schwarzwassernutzung“ erforderlichen Vakuumtoiletten vermeiden so vollständig Frischwasserverbrauch für diese Nutzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Details der Vorgaben zu erarbeiten. Dabei soll auch externer Sachverstand eingebunden werden.

Begründung:

Dass die Bauleitplanung für das Ostaragelände ökologischen Grundsätzen und dem Prinzip der Nachhaltigkeit genügen muss, ist wohl allgemeine Meinung. Die von uns vorgeschlagenen Leitlinien sollen diese Grundsätze konkretisieren (was bisher nicht geschehen ist). Sie stellen eine Diskussionsgrundlage dar, die selbstverständlich geändert und ergänzt werden kann. Diese Leitlinien machen andererseits deutlich, dass ein „Frischemarkt“ in der Größenordnung von 4.500 qm Verkaufsfläche mit den allseits befürworteten ökologischen und Nachhaltigkeitsgrundsätzen nicht vereinbar ist. Nicht nur würde laut Gutachten der GMA vom 02.07.2009  ein Verbrauchermarkt dieser Größenordnung das Stadtteilzentrum Osterath in seinem Bestand gefährden. Osterath, das gerade erst vor gut 10 Jahren „verkehrsberuhigt“ wurde, würde von mindestens 5000 Pkws täglich zusätzlich „überschwemmt“ werden.

Die Umsetzung der Leitlinien hätte zudem den Vorteil, dass der Rat der Stadt seinen Beschluss aus dem Jahre 2007, sich an dem European Energy Award zu beteiligen, endlich in die Tat umsetzen könnte. Dafür bietet sich das Ostaragelände als Modell für energiesparendes Bauen, Wohnen und Arbeiten geradezu an. Es ist derzeit das letzte größere Baugebiet Meerbuschs, das aufgrund schon vorhandener guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr zu einem Baugebiet mit Modellcharakter werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen
 
                            
Klaus Rettig
(Stv. Fraktionsvorsitzender)