Sitzung des Stadtrates am 25.02.2010
Herrn Bürgermeister
Dieter Spindler
Stadt Meerbusch
Dorfstr. 20
40667 Meerbusch
Per Fax-Nr. 02132-916-320 und 321 und per Mail
Meerbusch, 23.02.2010
Antrag zur Ratssitzung am 25.02.2010
TOP 2 – III. Änderung der Geschäftsordnung des Rates
Sehr geehrter Herr Spindler,
die FDP – Fraktion beantragt,
TOP 2 der Einladung zur Ratssitzung am 25.02.10 (III. Änderung der Geschäftsordnung des Rates) von der Tagesordnung abzusetzen und zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den HFA
zurückzuverweisen.
Begründung:
Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Text für die III. Änderung der GO bedarf der weiteren Diskussion:
Zum einem geht er über den Beschluss des HFA vom 21.01.10 hinaus. Gewollt und beschlossen war nach dem Antrag von CDU/Grüne nur die vorzeitige Übersendung von Verwaltungsunterlagen und auf Wunsch
des Ausschusses auch die der Fraktionsanträge. Von einer Verlängerung der Ladungsfristen war keine Rede.
Zum anderen macht eine Verlängerung der Ladungsfrist (nur) für Ratssitzungen wenig Sinn, weil Verwaltungsvorlagen und Fraktionsanträge regelmäßig erst in den jeweiligen Fachausschüssen beraten
werden.
Wenn überhaupt eine Ladungsfrist verlängert werden soll, was zu erörtern wäre, dann (nur) die für Ausschüsse (hierzu bedürfte es einer Änderung des § 24 Absatz 2 Satz 4
GO).
Nach unserer Auffassung wäre die Verlängerung der Ladungsfrist für Ratssitzungen auch wenig praktikabel.
Ein Beispiel: Die Ratssitzung im Juni 2010 ist laut Langzeitplan für den 24.06.10 vorgesehen. Mit der verlängerten Ladungsfrist müsste die Ladung zur Ratssitzung den Ratsmitgliedern bereits am
10.06. zugehen. Dazwischen – also vom 10. bis 24.06. tagen aber noch vier Ausschüsse (ohne RPA), über deren Beschlüsse sich aber der Rat nicht wie bisher bereits am 24.06.10, sondern erst in der
Septembersitzung befassen könnte.
Hinzu kommt: In der Sitzung des HFA vom 21.01.2010 wurde unter TOP 6 noch ein weiterer Beschluss gefasst, nämlich „ in Beschlussvorlagen der Verwaltung werden zukünftig grundsätzlich
Alternativen dargestellt, soweit dies von der Sache nicht nachvollziehbar verzichtbar ist. Dabei sollen entsprechende Kostenüberstellungen erfolgen“. Nach diesseitiger Auffassung gehört auch
diese Regelung in die Geschäftsordnung des Rates und zwar in § 2 Absatz 3 als neuer Satz 3. Das sollte bei der Neuregelung der III. Änderung der GO mit berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Rettig
(Stv. Fraktionsvorsitzender)