Sitzung des Planungs- und Liegenschaftsausschusses am 29.02.2012
An den
Vorsitzenden des Ausschusses
für Planung und Liegenschaften
Herrn Leo Jürgens
Stadt Meerbusch
40670 Meerbusch
Per Fax.Nr. 02132-916-320 und 321 und per E-Mail
Meerbusch, den 31.1.2012
Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 29. Februar 2012
Windenergienutzung in Meerbusch
Sehr geehrter Herr Jürgens,
die FDP – Fraktion beantragt,
1. der Ausschuss möge dem Rat empfehlen, die Bauleitpläne (Flächennutzungs- und B-Plan) betreffend die Konzentrationszone für Windenergieanlagen in Meerbusch – Osterath an die Ziele
der Raumplanung nach dem Windenergieerlass NRW vom 11.07.2011 anzupassen, dabei insbesondere die bisherige Höhenbeschränkung für Windenergieanlagen – auch im Falle von Repowering –
aufzuheben und die eventuell mögliche Ausweitung des Plangebietes zu untersuchen, sowie die Verwaltung zu beauftragen, die dafür erforderlichen Schritte unverzüglich einzuleiten;
2. die Verwaltung zu beauftragen, ein Planungskonzept zu erstellen, welche Bereiche im Stadtgebiet von Meerbusch sich aufgrund ihrer Windhöffigkeit für die Windenergienutzung eignen. Im Rahmen
des Gesamtkonzepts sollen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Windenergieerlasses auch die Möglichkeiten untersucht werden, Windenergieanlagen an Standorten zu konzentrieren, an denen
sie nicht oder nur geringfügig zusätzliche Belastungen, z.B. entlang von Infrastrukturtrassen (Bundesautobahnen, Hauptschienenwege, Hochspannungs-leitungen) aufweisen;
3. die Verwaltung ferner zu beauftragen, Bürgerbeteiligungsmodelle für den Bau und den Betrieb von Windenergieanlagen zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit
örtliche Bankinstitute und/oder die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch als Initiatoren gewonnen werden können.
Begründung:
Der Ausbau der Windenergie mit modernen und leistungsstarken Anlagen ist nicht nur ein Gebot der Vernunft, um die von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzziele und die Energiewende
zu erreichen. Auch Kommunen und deren Einwohner können wirtschaftliche Vorteile aus dem Ausbau von Windenergien ziehen (Schlagworte: „Kommunale Wertschöpfung“ – „Bürgerbeteiligung“ vgl. unser
Antrag zu Ziffer 3). Dabei soll – vorrangig - die bisherige Ausweisung von Flächen für Windenergienutzung überprüft und erweitert werden (Antrag zu Ziffer 1). Insbesondere bietet sich eine
Erweiterung der bisherige Konzentrationszone in Osterath an, beispielsweise in Richtung Norden zur A 44 (Willich). Schließlich soll untersucht werden, inwieweit weitere nutzbare Flächen für
Windkraftanlagen in Meerbusch sinnvollerweise ausgewiesen werden können. Als Beispiele bieten sich unserer Auffassung nach der Bereich südlich des RWE-Umspannwerks Osterath Richtung A 57
(Kaarst), das nördliche Stadtgebiet Nierst Richtung Krefeld oder das Gelände der Kläranlage Düsseldorf–Nord an (Antrag Ziffer 2). Die Windpotentialkarte weist diese Gebiete als sehr günstig aus
und sie liegen außerhalb der Wohnbebauung. Gegebenenfalls ist eine Kooperation mit den Nachbargemeinden empfehlenswert und sinnvoll, bei Zusammenarbeit mit den Nachbarstädten könnten größere
Gemeinschaftsflächen entstehen und die Nutzung würde effektiver.
Mit freundlichen Grüßen
Gesine Wellhausen
(Fraktionsvorsitzende)