Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 17.06.2020
An den Vorsitzenden
des Ausschusses für Planung und Liegenschaften
der Stadt Meerbusch
Herrn Werner Damblon
Dorfstr. 20
40667 Meerbusch
Meerbusch, den 31.05.2020
Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 17.06.2020
Bebauungsplan Nr. 312, Meerbusch-Osterath, "Quartier Rathauspark"
Sehr geehrter Herr Damblon,
kürzlich teilte die Bürgermeisterin mit, dass die Caritas die Planungen für eine Demenzeinrichtung in Osterath an dieser Stelle aufgegeben hat. Dieser Umstand veranlasst die obigen Fraktionen zu beantragen, für die Sitzung des APL den Punkt
B-Plan 312 – Meerbusch-Osterath,"Quartier Rathauspark"
auf die Tagesordnung zu setzen. Der APL möge beschließen:
- Das vorrangige Planungsziel [1] ’Schaffung von Planungsrecht für die geplante Errichtung
einer Pflegeeinrichtung’ wird aufgegeben (siehe Begründung). - Das Gestaltungsziel für den B-Plan 312 ist zu konkretisieren. Dabei ist der B-Plan 308 (Barbara-Gerretz-Schule) in die Überlegungen einzubeziehen.
- Die Voraussetzungen für eine Aufwertung des Parks ist festzulegen (Parkpflegewerk).
- Die Verwaltung möge prüfen, ob sich für das Pastorat eine wirtschaftlich vertretbare Nutzung ergeben könnte, mit der eventuellen Option, dieses Denkmal und den Garten zu erwerben.
- Mittel- oder langfristig soll das Grundstück oder Teile davon, auf dem heute die Sparkassenfiliale in Osterath steht, erworben und somit eine qualifizierte Verbindung zwischen dem Plangebiet
Barbara-Gerretz-Schule und dem Park Osterathgeschaffen werden. (Sparkasse, Hochstr.3: Flurstücke: 480, 491, 492 = 1740 qm).
Eine mögliche bauliche Nutzung der Fläche der Sparkasse ist in einem neuen Baufenster
festzulegen, sodass sich eine Einheit mit dem Park schaffen lässt und die Eingangssituation in den Park optimiert wird. - Die Straßenquerung zwischen den beiden Plangebieten – „Quartier Rathauspark“ und „Barbara Gerretz“ – soll optisch eine Verbindung darstellen (gesondertes Pflaster, verkehrsberuhigter Bereich für die Straßenquerung oder ähnliches, z.B. analog Lank: Querung Gonellastr./Hauptstr.).
- Die Planung muss mit der Gestaltungssatzung Nr.12 Osterath konform gehen.
- Eine Verkleinerung des Parks ist nicht gewünscht.
- Der Verlust wertvollen Baumbestands ist zu vermeiden. (Festsetzung im B-Plan).
Begründung:
Am 6.6.2019 hat der Planungsausschuss (Rat 27.06.2019) die Aufstellung des B-Plans 312 beschlossen, verbunden mit den Zielen, dort eine Einrichtung für demenzerkrankte Personen zu planen sowie
die Gestaltung des gesamten Bereiches zwischen Theodor-Heuss-Straße, Hochstraße, Bahnhofsweg planerisch zu ordnen. Der Beschluss beinhaltet auch, dass der Park hiervon nicht beeinträchtigt wird.
Korrekt werden im Amtsblatt vom 13.09.2019 folgende vorrangige Planungsziele genannt:
- Schaffung von Planungsrecht für die geplante Errichtung einer Pflegeeinrichtung
- Steuerung der überbaubaren Grundstücksflächen, Gebäudehöhen, Nutzungsarten und Zufahrten
- Sicherung und Verbesserung der Wegeverbindungen und Parkzugänge (fehlt in den Ratsunterlagen vom 27.06.2019)
- Erhalt des Rathausparks
Da die Caritas die Planungen für eine Demenzeinrichtung in Osterath an dieser Stelle aufgegeben hat, entfällt das Planungsziel [1].
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Rettig Jürgen Peters
FDP Bündnis 90/DIE GRÜNEN