Antrag: Einwohnerfragestunde im Rat

Sitzung des Stadtrates am 12.04.2000

Stadt Meerbusch
Herrn Bürgermeister
Dieter Spindler
Dorfstr. 20

40667 Meerbusch

28.03.2000



Antrag zur Ratssitzung am 12.04.2000


Sehr geehrter Herr Spindler,

hiermit stellen wir den Antrag, den § 23 (2) der Geschäftsordnung, „Einwohnerfragestunden im Rat“, wie folgt zu erweitern:

...die mindestens 14 Tage vor einer Ratssitzung in schriftlicher Form gestellten Fragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs im Rat behandelt, soweit der jeweilige Fragesteller anwesend ist. Sie werden der Einladung zur Ratssitzung beigefügt. Die Beantwortung erfolgt durch den Bürgermeister oder den zuständigen Beigeordneten, den Ratsfraktionen wird ebenfalls Gelegenheit gegeben, auf die Fragen der Bürger zu antworten. Nach Behandlung der schriftlichen Fragen werden mündliche Fragen beantwortet. Soweit diese Fragen während der Fragestunde nicht beantwortet werden können, werden sie im Einvernehmen mit dem Fragesteller schriftlich oder in der folgenden Ratssitzung als erstes beantwortet. Die schriftlichen Antworten sind dem Ratsprotokoll beizufügen.

Begründung:
Die Beantwortung der Fragen der Bürger in der Einwohnerfragestunde, ausschließlich durch den Bürgermeister, ist unbefriedigend. Die Bürger sind interessiert, das gesamte Spektrum der Meinungsbildung innerhalb des Rates kennen zu lernen. So wird es auch in anderen Gemeinden im Sinne von Bürgernähe praktiziert, z.B. in Korschenbroich.

Mit freundlichen Grüßen


Gesine Wellhausen
(Fraktionsvorsitzende)