Dringlichkeitsantrag:  Haushaltsplanentwurf 2010ff

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am ??

An den Vorsitzenden des
Haupt- und Finanzausschusses
Herrn Bürgermeister
Dieter Spindler
Dorfstr. 20

40667 Meerbusch

per Fax-Nr. 02132-916-320 und 321

Meerbusch, den 12.11.2009



Unser Dringlichkeitsantrag vom 09.11.2009


Sehr geehrter Herr Spindler,

die FDP-Fraktion präzisiert ihren Dringlichkeitsantrag vom 09.11.09 wie folgt:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. eine Aufstellung der im vorliegenden Haushaltsplanentwurf etatisierten Investitionsmaßnahmen für die Planjahre 2010 bis 2013 zu fertigen, mit denen noch nicht begonnenen wurde und welche dem gemäß unabhängig von der aktuell bestehenden Beschlusslage in den politischen Gremien tatsächlich zeitlich geschoben werden können, ohne dass es hier zu etwaigen Entschädigungsansprüchen Dritter kommt.

2. vor dem Hintergrund der sich im Jahresabschluss 2008 darstellenden Planabweichungen bei den Investitionsauszahlungen die vorliegende Etatisierung im Investitionshaushalt zu überprüfen, inwieweit die veranschlagten Auszahlungsermächtigungen tatsächlich zu einem Mittelabfluss in 2010 führen oder aber die für eine Auftragsvergabe benötigten Ermächtigungen über entsprechende Verpflichtungsermächtigungen bereit gestellt werden können.

Bei der Überprüfung sind die den Kalkulationen zu Grunde liegenden Bauzeitenpläne hinsichtlich der vergaberechtlichen Bestimmungen, den vorhandenen Personalkapazitäten der involvierten Fachbereiche sowie etwaigen Zeiten, die einer Durchführung der Investitionsmaßnahme entgegen stehen (z.B. Zeiten des Lehrbetriebes bei umfangreichen Investitionsmaßnahmen an Schulgebäuden), abzustimmen.

Sofern die vorhandenen Personalkapazitäten einer vollumfänglichen Realisierung aller veranschlagten/ beschlossenen Investitionsmaßnahmen in den etatisierten Planjahren entgegen stehen, ist ein Vorschlag für eine Prioritätenliste durch die Verwaltung vorzubereiten.

3. Zu prüfen, ob und inwieweit im konsumtiven Bereich weitere Einsparungen vorgenommen werden können und es hier gegebenenfalls durch einen sich ergebenden positiven Saldo aus Verwaltungstätigkeit zu Reduzierungen bei den etatisierten Kreditaufnahmen kommen kann.

4. Zu prüfen, ob und inwieweit weitere investive Einzahlungen generiert werden können (z.B. durch Veräußerungserlöse nicht benötigten Anlagevermögens oder durch die Inanspruchnahme von Investitionszuschüssen u.ä.).

Die Verwaltung soll ihre Antwort den Fraktionen noch vor Beginn der Haushaltsberatungen in den einzelnen Fachausschüssen zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüssen

 
Dr. Bernd Schumacher